Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 4 Nr 7 UWG, § 4 Nr 8 UWG
Wettbewerbsverstoß: Unlautere Herabsetzung eines Unternehmens und Boykottaufruf gegen dieses Unternehmen durch Äußerungen eines Presseorgans im Rahmen von Recherchen - Telemedicus
"Publizistisches Sprachrohr" einer Bankengruppe darf andere Bankengruppe nicht als "Schmuddelkind der Bankenbranche" bezeichnen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bezeichnung als "Schmuddelkind der Bankenbranche" ist eine unzulässige geschäftliche Handlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverstoß: Unlautere Herabsetzung eines Unternehmens und Boykottaufruf gegen dieses Unternehmen durch Äußerungen eines Presseorgans im Rahmen von Recherchen
- online-und-recht.de
Commerzbank muss sich nicht als "Schmuddelkind der Bankenbranche" bezeichnen lassen
- kanzlei.biz
Bezeichnung "Schmuddelkind der Bankenbranche" als unlautere Herabsetzung
- Betriebs-Berater
Wettbewerbsverstoß - unlautere Herabsetzung eines Unternehmens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 4 Nr. 7 -8
Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung einer Bank "als Schmuddelkind der Bankenbranche" verbunden mit der Aufforderung, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Schmuddelkind" - Unlautere Herabsetzung mittels Boykottaufruf durch Äußerungen eines Presseorgans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Boykottaufruf durch Pressesprecher
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bezeichnung einer Bank als "Schmuddelkind der Branche" durch Presseorgan einer Bankengruppe als unlautere Herabsetzung und gezielte Behinderung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Commerzbank muss "Schmuddelkind der Bankenbranche" nicht dulden
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
"Schmuddelkind" der Bankenbranche stellt unzulässige Schmähkritik dar
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Schmuddelkind" der Bankenbranche stellt unzulässige Schmähkritik dar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unlautere Herabsetzung einer Bank durch Bezeichnung als "Schmuddelkind der Bankenbranche"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unlautere Herabsetzung einer Bank durch Bezeichnung als "Schmuddelkind der Bankenbranche"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Commerzbank muss sich nicht als Schmuddelkind der Bankenbranche bezeichnen lassen
- rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wettbewerbsrecht: Die Commerzbank ist kein "Schmuddelkind”
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Bezeichnung "Schmuddelkind der Branche" verstößt gegen das UWG
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bank muss sich nicht als Schmuddelkind der Branche bezeichnen lassen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bezeichnung Schmuddelkind der Branche verstößt gegen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Spiel nicht mit dem Schmuddelkind!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schmuddelkind ist eine grobe Herabsetzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bezeichnung Schmuddelkind der Branche verstößt gegen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Unlautere Herabsetzung eines Unternehmens und Boykottaufruf
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2014 - 3 O 205/13
- OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 14
- WM 2016, 352
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie" …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14
Für diesen sog. Drittabsatzförderungszusammenhang genügt es, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder für das eines Dritten zu erreichen versucht, und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleidet, eine Wechselbeziehung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH GRUR 2014, 1114, Tz. 32 - nickelfrei). - BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11
Standardisierte Mandatsbearbeitung
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14
Der nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG erforderliche "objektive Zusammenhang" zwischen einer in Rede stehenden Handlung und der Förderung des Absatzes eines Drittunternehmens ist nur gegeben, wenn die Handlung bei objektiver Betrachtung aus Sicht eines verständigen Empfängers jedenfalls auch darauf gerichtet ist, fremden Absatz zu fördern (BGH GRUR 2013, 945 Tz. 17 - Standardisierte Mandatsbearbeitung). - BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92
Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14
Schließlich spricht für den Drittabsatzförderungszusammenhang, dass die Aussage, die Klägerin sei das "Schmuddelkind der Bankenbranche", eine in der Form besonders grobe Herabsetzung der Klägerin darstellt (vgl. dazu BGH GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebahren, Tz. 40 bei juris). - OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14
Mittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Presseorgan und kritisiertem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14
Selbst eine unsachliche und überzogene Kritik lässt nicht ohne weiteres darauf schließen, dass das Presseunternehmen in den Wettbewerb zwischen dem kritisierten Unternehmen und dessen Mitbewerber eingreifen will (…vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn. 66 zu § 2 UWG m. w. N.; Senat vom 31.07.2014 - 6 U 74/14 = WRP 2014, 1483, 1484). - OLG Hamburg, 09.03.1995 - 3 U 245/94
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14
Umgangssprachlich steht "Schmuddel" für Schmutz und Unsauberkeit, "Schmuddelei" für Sudelei (OLG Hamburg, NJW 1996 1002, 1003).
- OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20
Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und …
Das gilt auch für die kritische Medienberichterstattung; hier ist für die Annahme einer Absatzförderung besondere Zurückhaltung geboten (…OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 31.07.2014, 6 U 74/14 = GRUR-RR 2015, 298, Rn. 9; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.6.2015, 6 U 46/14 = GRUR-RR 2016, 14, Rn. 21). - KG, 21.12.2017 - 10 U 155/15
Zulässigkeit einer kritischen Internet-Berichterstattung über einen Investor
Der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 18.06.2015 (- 6 U 46/14 -, juris) liegt mit der Empfehlung, die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Bank zu beenden, ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. - KG, 21.12.2017 - 10 U 156/15
Unterlassungsanspruch eines Aufsichtsratsmitglieds mehrerer Aktiengesellschaften …
Der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 18.06.2015 (- 6 U 46/14 -, juris) liegt mit der Empfehlung, die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Bank zu beenden, ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 410/19
Zur Grenzziehung zwischen journalistischer und wettbewerblicher Tätigkeit
Die bloße Kritik eines Medienunternehmens an einem Unternehmen oder an seinen Produkten stellt dagegen für sich allein auch dann noch keine geschäftliche Handlung dar, selbst wenn sie unsachlich und überzogen ist (…OLG Frankfurt a.M. WRP 2014, 1483 Rn. 8; OLG Frankfurt WRP 2015, 1119 Rn. 10). - LG Hamburg, 20.04.2023 - 312 O 58/22
Unterlassungsanspruch bei herabsetzenden, kreditschädigenden und behindernden …
Die bloße Kritik eines Medienunternehmens an einem Unternehmen oder an seinen Produkten stellt zwar für sich allein auch dann noch keine geschäftliche Handlung dar, wenn sie unsachlich und überzogen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31.7.2014, 6 U 74/14, WRP 2014, 1483, Rz 8; OLG Frankfurt, WRP 2015, 1119, Rz 10). - LG Hamburg, 30.11.2017 - 327 O 220/17
Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung bei Veröffentlichung von Äußerungen …
Wenn sich ein Presseorgan zum Beispiel als "publizistisches Sprachrohr" einer bestimmten Bankengruppe bezeichnet und Werbepartnern empfiehlt, einer anderen, als "Schmuddelkind" der Bankenbranche bezeichneten Bank, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden, liegt hierin eine geschäftliche Handlung (OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 14 - Schmuddelkind). - LG Hamburg, 27.04.2017 - 327 O 46/17
Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung bei Veröffentlichung von Äußerungen …
Wenn sich ein Presseorgan zum Beispiel als "publizistisches Sprachrohr" einer bestimmten Bankengruppe bezeichnet und Werbepartnern empfiehlt, einer anderen, als "Schmuddelkind" der Bankenbranche bezeichneten Bank, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden, liegt hierin eine geschäftliche Handlung (OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 14 - Schmuddelkind).